Arbeitsplatzinfos NW

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Wenn Sie schon lange arbeitslos sind und Arbeitslosengeld II beziehen haben Sie die Möglichkeit in unserer Nähwerkstatt mit zu arbeiten. Durch diese Beschäftigung erwerben Sie fachspezifische Kompetenzen, können bei Bedarf Ihre Deutschkenntnisse erweitern und erhalten persönliche Beratung zu beruflichen Themen und Zielen. Gleichzeitig bieten wir Ihnen ein vielfältiges Angebot an gesundheitsfördernden Maßnahmen.

In der Regel werden unsere Teilnehmerinnen nach §16d SGB II im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) beschäftigt. Die Arbeitszeit beträgt maximal 30 Wochenstunden an 5 Arbeitstagen. Für diese Tätigkeit wird eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 2,00 € pro geleisteter Stunde gewährt. Alle Teilnehmerinnen werden uns vom Jobcenter München zugewiesen und beziehen weiterhin Arbeitslosengeld II.
Die Maßnahmenummer für Zuweisungen vom Jobcenter lautet: 80013

Darüber hinaus bieten wir auch Arbeitsplätze nach § 11 SGB III. Diese werden über das Amt für soziale Sicherung München vermittelt.

Hier finden Sie unser aktuelles Konzept.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: Eva Müller
Telefon: (089) 452 151 98
Eva.Mueller@nguf.de